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Profitieren auch Sie von meinem Leistungs-Spektrum:
Vor-Ort-Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude
Energieausweise für Wohngebäude
Energieausweise für Nichtwohngebäude nach DIN 18599
Wärmebrückenberechnungen und Gleichwertigkeitsnachweise nach DIN 4108 Beiblatt 2
Wertermittlungen für unbebaute und bebaute Grundstücke
Bauherrenberatung Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung Gehnemigungsplanung einschl. aller erf. Genehmigungsanträge Ausführungsplanung, Ausschreibungen Objektüberwachung mit Qualitäts-, Termin- und Kostenkontrolle (nur für energetische Sanierungsmaßnahmen) Computersimulationen, -animationen, Renderings
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KfW baut Sonderförderung aus |
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Geschrieben von: Wolfgang Bolz
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Dienstag, den 17. Januar 2012 um 15:46 Uhr |
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Die KfW Bankengruppe weitet 2012 die Förderung für Sanierungen von Wohngebäuden aus. So wurde ab Januar 2012 der Förderhöchstbetrag für die Fachplanung und Begleitung durch einen Energieberater während einer energetischen Sanierung (50 % der Kosten) auf 4000 Euro (vorher: 2000 Euro) erhöht.
Im Programm „Energieeffizient Sanieren" ist der Investitionszuschuss für private Bauherren mit max. zwei Wohneinheiten (als Alternative zum zinsverbilligten Kredit, aktuell mit einem Effektivzinssatz von 1 % in allen Laufzeiten) am 1. Januar 2012 auf bis zu 20 % der Investitionssumme (maximal 15.000 Euro) gestiegen.
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Erneute Zinssenkung der KfW |
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Geschrieben von: Wolfgang Bolz
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Samstag, den 22. Oktober 2011 um 17:03 Uhr |
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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat zum 07.10.2011 die Konditionen ihrer Kreditprogramme erneut deutlich verbessert.
Der günstigste effektive Zinssatz liegt im Programm "Energieeffizient Bauen" nun bei 1,51%. Im Programm "Energieeffizient Sanieren" liegt der effektive Zinssatz in allen Varianten bei 1,00%.
Hier finden Sie die aktuellen Zinskonditionen aller KfW-Programme. |
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Pflichten und Fristen nach EnEV bei der energetischen Bausanierung |
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Geschrieben von: Wolfgang Bolz
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Mittwoch, den 28. September 2011 um 18:19 Uhr |
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Eigentümer und Käufer von Altbauten müssen ihre Nachrüstpflichten nach der EnEV kennen und erfüllen. Mit nahender Sanierungsfrist zum Jahresende machen neue Falschinformationen die Runde. Der Beitrag aus der Zeitschrift "Bausubstanz" klärt drei Irrtümer auf:
1. Irrtum: Hauseigentümer müssen ungedämmte Kellerdecken bis Jahresende 2011 dämmen;
2. Irrtum: Hauseigentümer müssen ihre ungedämmten Dächer und Außenwände bis Jahresende dämmen;
3. Irrtum: Wer ein altes, unsaniertes Haus kauft, muss die Heizung und Fenster erneuern sowie Außenwände und Decken dämmen.
Lesen Sie den gesamten Artikel aus der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift aus dem Fraunhofer IRB Verlag.
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Geschrieben von: Wolfgang Bolz
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Freitag, den 22. Juli 2011 um 07:34 Uhr |
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Im Rahmen der Preisverleihung des Emmi-Fendt-Preises 2010 wurde das von mir geplante Wohn- und Geschäftshaus der Fam. Huttner in Marktoberdorf in der Kategorie "Neubau Gewerbe und Industrie" ausgezeichnet.
Lesen Sie hier den Bericht in der Online-Ausgabe der Allgäuer Zeitung. |
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