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Mittwoch, den 02. Januar 2008 um 17:20 Uhr
  Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien 2008
Mehr Geld für Solarthermie, Biomasseheizung und Wärmepumpe

Ab 2008 gilt ein neues Marktanreizprogramm (MAP) für die Förderung erneuerbarer Energien zum Heizen. Die Bundesregierung erhöhte das Fördervolumen für 2008 auf bis zu 350 Mio. Euro. Sie reagierte damit auf die Kaufzurückhaltung der Heizungskunden, die 2007 zu erheblichen Markteinbrüchen bei Solarthermie und Biomassekessel führte.


Wärmepumpenförderung
Neu in das Förderpaket aufgenommen ist der Einsatz von Wärmepumpen. Das Heizen mit Umweltwärme im Neu- und Altbau wird aber nur mit sehr guten Leistungszahlen gefördert.

Biomassekessel
Die Förderung der Biomassekessel unter 1000 kW ist von vorgegebenen Emissionsgrenzwerten und dem Kesselwirkungsgrad (mind. 89%) abhängig.

Pelletskessel
Pelletskessel werden ab Januar stärker gefördert. Die Mindestfördersumme beträgt jetzt 2.000 Euro (vorher 1.500). Die Grundförderung von 36 Euro je kW installierte Wärmeleistung bleibt bestehen. Pelletskessel mit neuem Pufferspeicher mit Mindestspeichervolumen
von 30 l/kW erhalten 2.500 Euro Förderung. Pellet-Einzelraumfeuerstätten mit Wassertasche bekommen 1.000 statt vorher 1.500 Euro Grundförderung. Die kurzfristige Förderung von luftgeführten Pelletsöfen wurde ersatzlos gestrichen. Dafür wurde aber die Nennwärmeleistung dieser Geräte von bisher 8 auf 5 kW gesenkt.

Holzhackschnitzelkessel
Holzhackschnitzelkessel im Leistungsbereich von 5 bis 100 kW werden pauschal mit 1.000 EUR gefördert. Förderfähig sind Anlagen ab einem Pufferspeichervolumen von 30 l/kW.

Holzvergaserkessel
Diese Kessel werden von 15 bis 50 kW gefördert. Ein Pufferspeicher mit Mindestspeichervolumen von 55 l/kW ist Voraussetzung. Der Zuschuss beträgt 1.125 Euro pro Anlage.

Solarthermie
Gefördert wird die Erstinstallation von Solarthermie zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung und Kälteerzeugung bis max. 40 m² Bruttokollektorfläche. Auch für eine Anlagenerweiterung bis zu 40 m² gibt es Geld vom Staat.

Bonussystem
Zur Grundförderung von Biomassekesseln und Solarthermie wird ein Bonussystem eingeführt. Wer beides besonders energieeffizient einsetzt oder miteinander kombiniert, wird mit einem Bonus belohnt. Der Einbau innovativer Heizungen, wie große Solarkollektor-Anlagen (z.B. ab drei Wohneinheiten) oder Holz- bzw. Pelletskesselheizungen mit eingebautem Feinstaubfilter wird ebenfalls mit einem Zusatzbonus belohnt.

Praxisbeispiel:
Für die Kombination einer Pelletsheizung mit Solarkollektoranlage, wie es häufig beantragt wird, gibt 750 Euro Förderbonus dazu.

Beantragt können die Förderprogramme beim BAFA.

Quelle: Baunetz
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Newsflash



Pflichten und Fristen nach EnEV bei der energetischen Bausanierung

Eigentümer und Käufer von Altbauten müssen ihre Nachrüstpflichten nach der EnEV kennen und erfüllen. Mit nahender Sanierungsfrist zum Jahresende machen neue Falschinformationen die Runde. Der Beitrag aus der Zeitschrift "Bausubstanz" klärt drei Irrtümer auf: 1. Irrtum: Hauseigentümer müssen ungedämmte Kellerdecken bis Jahresende 2011 dämmen; 2. Irrtum: Hauseigentümer müssen ihre ungedämmten Dächer und Außenwände bis Jahresende dämmen; 3. Irrtum: Wer ein altes, unsaniertes Haus kauft, muss die Heizung und Fenster erneuern sowie Außenwände und Decken dämmen. Lesen Sie den gesamten Artikel aus der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift aus dem Fraunhofer IRB Verlag.

Ausgezeichnetes Gebäude

Im Rahmen der Preisverleihung des Emmi-Fendt-Preises 2010 wurde das von mir geplante Wohn- und Geschäftshaus der Fam. Huttner in Marktoberdorf in der Kategorie "Neubau Gewerbe und Industrie" ausgezeichnet. Lesen Sie hier den Bericht in der Online-Ausgabe der Allgäuer Zeitung.

Die KfW unterstützt Bauherren bspw. bei Dämmung, Fensteraustausch und Heizungserneuerung / Voraussetzung: die Einzelmaßnahme kommt der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute / Wahl zwischen günstigem Kredit oder Zuschuss von 5,0 %.

KfW baut Sonderförderung aus

Die KfW Bankengruppe weitet 2012 die Förderung für Sanierungen von Wohngebäuden aus. So wurde ab Januar 2012 der Förderhöchstbetrag für die Fachplanung und Begleitung durch einen Energieberater während einer energetischen Sanierung (50 % der Kosten) auf 4000 Euro (vorher: 2000 Euro) erhöht.


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