Anmelden
 
    
Forgot Password? Username?
Kontakt

Der Ist-Zustand PDF Drucken E-Mail

Vom Bauherren bekamen wir den Auftrag, eine Energieberatung für ein 3-Familien-Wohnhaus in Marktoberdorf durchzuführen. Grundlage jeder Energieberatung ist immer die Aufnahme des Ist-Zustandes, d.h. die Qualität der Anlagentechnik (Heizung, Wassererwärmung) und der wärmeumschließenden Gebäudehülle (Aussenwände, Fenster, Kellerdecke, Dach).


Hinweis: klicken Sie auf "weiterlesen..." um den kompletten Artikel zu lesen.


Zum bewerteten Gebäude (klick auf die Bilder zum Vergrößern):

Das Gebäude entstand im Jahr 1966.

Nordseite


Die Aussenwände bestehen aus 30cm dicken Ziegelwänden. Die über den Balkonen auskragende Decke über dem 2. Obergeschoß war an der Unterseite nicht gedämmt.

Balkon 

Die Fenster waren als Holzfenster mit 2-Scheiben-Verglasung ohne Dichtungen zwischen Flügel und Stock ausgeführt, wie es eben im Jahr 1966 üblich war.
Die Kellerdecke ist als Stahlbetondecke mit geringfügiger Wärmedämmung unter dem Estrich ausgeführt worden.

Kellerdecke 

Die Decke über dem obersten Wohngeschoß zum nicht ausgebauten Dachraum wurde ebenfalls als Stahlbetondecke mit ungedämmten Verbundestrich im DG ausgeführt.

 Dachboden

Die Heizungsanlage wurde 1992 ausgetauscht. Es wurde eine Niedertemperatur-Ölheizung mit geregelter Heizungsumwälzpumpe eingebaut. Das Brauchwasser wurde über die Heizungsanlage erwärmt und in einem Wasserspeicher mit 450 ltr. Inhalt gespeichert. Die Verteilleitungen im Keller waren überwiegend ungedämmt.

Heizung 


Joomla "wookie mp3 player 1.0 plugin" by Sebastian Unterberg
 

sie sind hier:

Startseite Energetische Sanierung Sanierungsbeispiel Der Ist-Zustand

Newsflash



Pflichten und Fristen nach EnEV bei der energetischen Bausanierung

Eigentümer und Käufer von Altbauten müssen ihre Nachrüstpflichten nach der EnEV kennen und erfüllen. Mit nahender Sanierungsfrist zum Jahresende machen neue Falschinformationen die Runde. Der Beitrag aus der Zeitschrift "Bausubstanz" klärt drei Irrtümer auf: 1. Irrtum: Hauseigentümer müssen ungedämmte Kellerdecken bis Jahresende 2011 dämmen; 2. Irrtum: Hauseigentümer müssen ihre ungedämmten Dächer und Außenwände bis Jahresende dämmen; 3. Irrtum: Wer ein altes, unsaniertes Haus kauft, muss die Heizung und Fenster erneuern sowie Außenwände und Decken dämmen. Lesen Sie den gesamten Artikel aus der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift aus dem Fraunhofer IRB Verlag.

Ausgezeichnetes Gebäude

Im Rahmen der Preisverleihung des Emmi-Fendt-Preises 2010 wurde das von mir geplante Wohn- und Geschäftshaus der Fam. Huttner in Marktoberdorf in der Kategorie "Neubau Gewerbe und Industrie" ausgezeichnet. Lesen Sie hier den Bericht in der Online-Ausgabe der Allgäuer Zeitung.

Die KfW unterstützt Bauherren bspw. bei Dämmung, Fensteraustausch und Heizungserneuerung / Voraussetzung: die Einzelmaßnahme kommt der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute / Wahl zwischen günstigem Kredit oder Zuschuss von 5,0 %.

KfW baut Sonderförderung aus

Die KfW Bankengruppe weitet 2012 die Förderung für Sanierungen von Wohngebäuden aus. So wurde ab Januar 2012 der Förderhöchstbetrag für die Fachplanung und Begleitung durch einen Energieberater während einer energetischen Sanierung (50 % der Kosten) auf 4000 Euro (vorher: 2000 Euro) erhöht.


Besucherzähler

Heute7
Gestern10
Woche42
Monat145
Insgesamt4533

Wer ist Online

Wir haben 3 Gäste online

Zitat des Tages

Zitat des Tages

Copyright © 2012. Bauplanung Bolz. Designed by Shape5.com