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Amortisation? PDF Drucken E-Mail

Wie wirtschaftlich sind die einzelnen Sanierungsmaßnahmen? Wann amortisiert sich die Sanierung? Kann ich die Sanierungskosten auf die Miete umlegen?

Fragen über Fragen...

Ein wichtiger Bestandteil der Energieberatung ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung. Dabei werden folgende Werte verglichen:

1. Energiekosten des Gebäudes vor der Sanierung, betrachtet in einem Zeitraum von 30 Jahren (Gebäude), bzw. 15 Jahren (Anlagentechnik). Dabei werden die zu erwartenden Preissteigerungen der Energiekosten berücksichtigt.

2. Zu erwartenden Energiekosten nach der Sanierung. Hinzukommen die eigentlichen Sanierungskosten und die dazu notwendigen Finanzierungskosten (Darleheszinsen, bzw. entgangene Sparzinsen).

Aus der Differenz wird die Einsparung im jeweiligen Betrachtungszeitraum errechnet. Davon wird dann die durchschnittliche jährliche Einsparung berechnet. Vergleicht man jetzt diese jährlich Einsparung mit den Sanierungs- und Kapitalkosten, errechnet sich die durchschnittliche Amortisationszeit.

Die Wirtschaftlichkeit kann sowohl für jede einzelne Maßnahme, als auch für das gesamte Maßnahmen-Paket berechnet werden und ist damit eine wichtige Entscheidungshilfe für den Beratungsempfänger.

In unserem Projekt konnten wir dem Bauherren für das letztendlich gewählte Maßnahmenpaket folgende Wirtschaftlichkeitsberechnung präsentieren:

Image 

Bei dieser Maßnahme liegt die Amortisationszeit bei 16 Jahren. Und die Wertsteigerung ist dabei noch gar nicht berücksichtigt.

Wie geht man jetzt aber als Eigentümer von Mietwohnungen mit den Sanierungskosten um?

Lt. BGB darf man 11% der Sanierungskosten auf die Kaltmiete umlegen. Was sagen die Mieter dazu? Schon problematisch.

In unserem Fall hat sich der Bauherr mit den Mietern an einen Tisch gesetzt und folgendes vereinbart:

1. Die Höhe der Warmmiete (incl. Energiekosten) ändert sich nicht.
2. Die berechnete Einsparung an Energiekosten werden auf die Jahres-Kaltmiete draufgerechnet.

Damit bleibt für die Mieter alles beim Alten. Und der Vermieter profitiert von der Energie-Einsparung dadurch, dass die Mieteinnahmen (Kaltmiete) steigt. Und mit dieser Mehreinnahme werden die Sanierungskosten finanziert. Eigentlich ganz einfach.


 

 

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Newsflash



Pflichten und Fristen nach EnEV bei der energetischen Bausanierung

Eigentümer und Käufer von Altbauten müssen ihre Nachrüstpflichten nach der EnEV kennen und erfüllen. Mit nahender Sanierungsfrist zum Jahresende machen neue Falschinformationen die Runde. Der Beitrag aus der Zeitschrift "Bausubstanz" klärt drei Irrtümer auf: 1. Irrtum: Hauseigentümer müssen ungedämmte Kellerdecken bis Jahresende 2011 dämmen; 2. Irrtum: Hauseigentümer müssen ihre ungedämmten Dächer und Außenwände bis Jahresende dämmen; 3. Irrtum: Wer ein altes, unsaniertes Haus kauft, muss die Heizung und Fenster erneuern sowie Außenwände und Decken dämmen. Lesen Sie den gesamten Artikel aus der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift aus dem Fraunhofer IRB Verlag.

Ausgezeichnetes Gebäude

Im Rahmen der Preisverleihung des Emmi-Fendt-Preises 2010 wurde das von mir geplante Wohn- und Geschäftshaus der Fam. Huttner in Marktoberdorf in der Kategorie "Neubau Gewerbe und Industrie" ausgezeichnet. Lesen Sie hier den Bericht in der Online-Ausgabe der Allgäuer Zeitung.

Die KfW unterstützt Bauherren bspw. bei Dämmung, Fensteraustausch und Heizungserneuerung / Voraussetzung: die Einzelmaßnahme kommt der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute / Wahl zwischen günstigem Kredit oder Zuschuss von 5,0 %.

KfW baut Sonderförderung aus

Die KfW Bankengruppe weitet 2012 die Förderung für Sanierungen von Wohngebäuden aus. So wurde ab Januar 2012 der Förderhöchstbetrag für die Fachplanung und Begleitung durch einen Energieberater während einer energetischen Sanierung (50 % der Kosten) auf 4000 Euro (vorher: 2000 Euro) erhöht.


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