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Wie wirtschaftlich sind die einzelnen Sanierungsmaßnahmen? Wann amortisiert sich die Sanierung? Kann ich die Sanierungskosten auf die Miete umlegen? Fragen über Fragen... Ein wichtiger Bestandteil der Energieberatung ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung. Dabei werden folgende Werte verglichen: 1. Energiekosten des Gebäudes vor der Sanierung, betrachtet in einem Zeitraum von 30 Jahren (Gebäude), bzw. 15 Jahren (Anlagentechnik). Dabei werden die zu erwartenden Preissteigerungen der Energiekosten berücksichtigt. 2. Zu erwartenden Energiekosten nach der Sanierung. Hinzukommen die eigentlichen Sanierungskosten und die dazu notwendigen Finanzierungskosten (Darleheszinsen, bzw. entgangene Sparzinsen). Aus der Differenz wird die Einsparung im jeweiligen Betrachtungszeitraum errechnet. Davon wird dann die durchschnittliche jährliche Einsparung berechnet. Vergleicht man jetzt diese jährlich Einsparung mit den Sanierungs- und Kapitalkosten, errechnet sich die durchschnittliche Amortisationszeit. Die Wirtschaftlichkeit kann sowohl für jede einzelne Maßnahme, als auch für das gesamte Maßnahmen-Paket berechnet werden und ist damit eine wichtige Entscheidungshilfe für den Beratungsempfänger. In unserem Projekt konnten wir dem Bauherren für das letztendlich gewählte Maßnahmenpaket folgende Wirtschaftlichkeitsberechnung präsentieren:
Bei dieser Maßnahme liegt die Amortisationszeit bei 16 Jahren. Und die Wertsteigerung ist dabei noch gar nicht berücksichtigt. Lt. BGB darf man 11% der Sanierungskosten auf die Kaltmiete umlegen. Was sagen die Mieter dazu? Schon problematisch. In unserem Fall hat sich der Bauherr mit den Mietern an einen Tisch gesetzt und folgendes vereinbart:
1. Die Höhe der Warmmiete (incl. Energiekosten) ändert sich nicht. Damit bleibt für die Mieter alles beim Alten. Und der Vermieter profitiert von der Energie-Einsparung dadurch, dass die Mieteinnahmen (Kaltmiete) steigt. Und mit dieser Mehreinnahme werden die Sanierungskosten finanziert. Eigentlich ganz einfach.
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