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Audio-Podcast zum Thema Energie |
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Das Wichtigste zum Energieausweis für Gebäude gibt es jetzt als Podcast zum Nachhören – entweder an Ihrem Computer oder mobil über einen MP3-Player. Welche Vorteile die gesetzliche Neuerung Eigentümern und Mietern bringt, erläutert Felicitas Kraus, Leiterin des Gebäudebereichs bei der dena.
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Nach langem Warten - die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 ist da.
Seit dem 1. Oktober ist sie gültig. Und was bringt sie Neues?
Gar nicht so leicht in ein paar Sätzen zu beantworten. Das Wichtigste: Der Energieausweis für Bestandsgebäude.
Um etwas Licht ins Paragraphen-Dunkel zu bringen, haben wir versucht, die wichtigsten Vorschriften der neuen EnEV 2007 Ihnen in einer "Light-Version" etwas näher zu bringen.
Für auftretende Fragen, natürlich auch für die Ausstellung von Energieausweisen, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.
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Fragen + Antworten zum Energieausweis |
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Fragen über Fragen...
- Für welche Gebäude gilt die Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieausweises?
Die alte EnEV sah den Energieausweis nur für Neubauten vor. Die neue EnEV fordert den Ausweis jetzt auch für Bestandsgebäude, wenn sie verkauft, vermietet oder geleast werden. Dabei wird unterschieden zwischen Wohn- und Nichtwohngebäude.
- Ab wann muss für bestehende Gebäude ein Energieausweis ausgestellt werden?
ab dem 1.07.2008: alle Wohngebäude, die bis zum 31.12.1965 erbaut wurden ab dem 1.01.2009: alle Wohngebäude, die ab dem 1.01.1966 erbaut wurden ab dem 1.07.2009: alle Nichtwohngebäude
- Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Es gibt 2 Arten von Energieausweisen:
- Den Bedarfs-Ausweis. Der Energiebedarf eines Gebäudes wird über die vorhandenen Parameter (Größe des Gebäudes; Qualität von Aussenwand, Fenster, Dämmung der Kellerdecke, Dachdämmung, Heizung, Warmwasser-Bereitung) über ein kompliziertes Rechenverfahren berechnet.
- Den Verbrauchs-Ausweis. Dieser Ausweis wird über den Energieverbrauch der letzten 3 vorhergehenden Abrechnungsjahre ermittelt. Er ist jedoch weit weniger objektiv als der Badarfs- Ausweis, da hier das Nutzerverhalten (z.B. geringer Energieverbrauch durch sehr sparsames Heizen) eine sehr große Rolle spielt. Deswegen hat dieser Ausweis auch nur eine begrenzte Aussagefähig- keit.
Der Bedarfsausweis darf nicht bei allen Gebäude-Typen angewendet werden. Lesen Sie dazu mehr unter dem nächsten Punkt.
- Wer kann wählen zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis?
Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisen haben nur Besitzer folgender Objekte: -Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen oder Nichtwohngebäude -wenn dieses Gebäude nach dem 1.11.77 genehmigt worden ist. Alle anderen Gebäude dürfen zwischen den beiden Berechnungen nur dann wählen, wenn bei Fertigstellung des Gebäudes die Mindestanforderungen der Wärmeschutz-Verordnung vom 11.8.1977 eingehalten worden sind. Wenn Ihr Gebäude keine der oben genannten Anforderungen erfüllt, dann muss zwingend ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Alles klar?
Sehen Sie auch dazu diese Übersichts-Grafik:
- oder diese noch einfachere Grafik:

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Welche Energieausweise schreibt die EnEV vor? |
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Energieausweise für Neubau und
Modernisierung:
Bauherren erhalten ihren Energieausweis vom
planenden Architekten oder vom Bauvorlageberechtigten, den
sie beauftragt haben. Eigentümer, die ein neues Gebäude oder
Wohnung erwerben, erhalten den Energieausweis vom Bauträger.
Bei Modernisierungen muss der Energieausweis nur ausgestellt
werden, wenn für das gesamte Gebäude die
Nachweis-Berechnungen durchgeführt wurden.
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