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Welche Energieausweise schreibt die EnEV vor? PDF Drucken E-Mail

Energieausweise für Neubau und Modernisierung:

Bauherren erhalten ihren Energieausweis vom planenden Architekten oder vom Bauvorlageberechtigten, den sie beauftragt haben. Eigentümer, die ein neues Gebäude oder Wohnung erwerben, erhalten den Energieausweis vom Bauträger. Bei Modernisierungen muss der Energieausweis nur ausgestellt werden, wenn für das gesamte Gebäude die Nachweis-Berechnungen durchgeführt wurden.

Der Eigentümer muss den Energieausweis der zuständigen Landesbehörde auf Verlangen vorlegen.
|EnEV 2007: § 16 zu Energieausweisen Absatz 1


Energieausweise im Bestand:

 
Aufzählung

Verkauf, Leasing oder Neuvermietung:
Die EnEV 2007 fordert einen Energieausweis bei Verkauf, Leasing oder Neuvermietung von Gebäuden. Der Verkäufer / Vermieter muss dem potenziellen Käufer / Mieter einen Energieausweis zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich, nachdem dieser es verlangt hat. Der Verkäufer / Vermieter könnte den Energieausweis beispielsweise bei der Besichtigung im Treppenhaus oder Flur aushängen.
|EnEV 2007: § 16 zu Energieausweisen Absatz 2
 

Aufzählung

Öffentlicher Aushang:
Bei großen, öffentlichen Dienstleistungsgebäuden mit regem Publikumsverkehr muss der Eigentümer den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle aushängen.
|EnEV 2007: § 16 zu Energieausweisen Absatz 3
 

Aufzählung

Modernisierungsempfehlungen:
Der Aussteller muss dem Eigentümer mit dem Energieausweis - wenn möglich - auch Modernisierungen empfehlen, als kurz gefasste fachliche Hinweise für mögliche Maßnahmen für die kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz).
|EnEV 2007: § 20 zu Modernisierungsempfehlungen

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Newsflash



Pflichten und Fristen nach EnEV bei der energetischen Bausanierung

Eigentümer und Käufer von Altbauten müssen ihre Nachrüstpflichten nach der EnEV kennen und erfüllen. Mit nahender Sanierungsfrist zum Jahresende machen neue Falschinformationen die Runde. Der Beitrag aus der Zeitschrift "Bausubstanz" klärt drei Irrtümer auf: 1. Irrtum: Hauseigentümer müssen ungedämmte Kellerdecken bis Jahresende 2011 dämmen; 2. Irrtum: Hauseigentümer müssen ihre ungedämmten Dächer und Außenwände bis Jahresende dämmen; 3. Irrtum: Wer ein altes, unsaniertes Haus kauft, muss die Heizung und Fenster erneuern sowie Außenwände und Decken dämmen. Lesen Sie den gesamten Artikel aus der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift aus dem Fraunhofer IRB Verlag.

Ausgezeichnetes Gebäude

Im Rahmen der Preisverleihung des Emmi-Fendt-Preises 2010 wurde das von mir geplante Wohn- und Geschäftshaus der Fam. Huttner in Marktoberdorf in der Kategorie "Neubau Gewerbe und Industrie" ausgezeichnet. Lesen Sie hier den Bericht in der Online-Ausgabe der Allgäuer Zeitung.

Die KfW unterstützt Bauherren bspw. bei Dämmung, Fensteraustausch und Heizungserneuerung / Voraussetzung: die Einzelmaßnahme kommt der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute / Wahl zwischen günstigem Kredit oder Zuschuss von 5,0 %.

KfW baut Sonderförderung aus

Die KfW Bankengruppe weitet 2012 die Förderung für Sanierungen von Wohngebäuden aus. So wurde ab Januar 2012 der Förderhöchstbetrag für die Fachplanung und Begleitung durch einen Energieberater während einer energetischen Sanierung (50 % der Kosten) auf 4000 Euro (vorher: 2000 Euro) erhöht.


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