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1. Die Untersuchung des Gebäudes PDF Drucken E-Mail

Bei der Untersuchung des Gebäudes nimmt der Berater den energietechnischen Ist-Zustand des Gebäudes und der Heizungsanlage auf. Dadurch kann er Schwachstellen erkennen. Zu den aufgenommenen Daten gehören:

 

Grunddaten:

  • Ort, Haustyp, Baujahr
  • Zahl der Wohneinheiten
  • Beheizbare Wohnflächen
  • Wesentliche wärmetechnische Investitionen, die bisher getätigt wurden

Angaben zur Gebäudehülle:

  • Beschreibung des allgemeinen und wärmetechnischen Zustandes der Fenster und Außentüren (Alter, Rahmen, Dichtigkeit) sowie der Außenwände, der Kellerdecke, des Fußbodens, der obersten Geschossdecke und des Daches
  • Erfassung und Ausweisung der Wärmebrücken, zum Beispiel Balkonplatten, Vordächer, Stürze, Ringanker, Stirnseiten von Decken und Fußböden, Fensterbänke, Glasbausteine, Rollladenkästen, Heizkörpernischen oder Dachbodenluken.

Angaben zur Lüftung

  • Erfassung und Ausweisung der unkontrollierten Lüftungswärmeverluste, zum Beispiel durch undichte Fenster, Türen, Rollladenkästen, ausgebautes Dach oder ·bei Verbrennungsluftversorgung für Kachel- und Kaminöfen aus beheizten Räumen.
  • Beschreibung des Heiz- und Lüftungsverhaltens (Gewohnheiten) der Bewohner

Angaben zum Heizsystem

  • Ausweisung der zu beheizenden Gebäudefläche und des Gebäudevolumens
  • Beschreibung des Zustandes der bestehenden Heizungsanlage und des Heizsystems mit seinen Schwachstellen, den Daten des letzten Schornsteinfegerprotokolls mit den Angaben zu Typ, Baujahr, Nennleistung, Nutzungsgrad, Brennstoffart, Außentemperaturregelung, Nachtabsenkung, Thermostatventile oder Dämmung.

Angaben zur Warmwasserbereitung

  • Beschreibung der Art der Warmwasserbereitung, mit dem Zustand und der Größe des Warmwasserspeichers und des bestehenden Warmwasserversorgungssystems inklusiv seiner Schwachstellen, etwa ganztägige Zirkulation.
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Startseite Energieberatung 1. Die Untersuchung des Gebäudes

Newsflash



Pflichten und Fristen nach EnEV bei der energetischen Bausanierung

Eigentümer und Käufer von Altbauten müssen ihre Nachrüstpflichten nach der EnEV kennen und erfüllen. Mit nahender Sanierungsfrist zum Jahresende machen neue Falschinformationen die Runde. Der Beitrag aus der Zeitschrift "Bausubstanz" klärt drei Irrtümer auf: 1. Irrtum: Hauseigentümer müssen ungedämmte Kellerdecken bis Jahresende 2011 dämmen; 2. Irrtum: Hauseigentümer müssen ihre ungedämmten Dächer und Außenwände bis Jahresende dämmen; 3. Irrtum: Wer ein altes, unsaniertes Haus kauft, muss die Heizung und Fenster erneuern sowie Außenwände und Decken dämmen. Lesen Sie den gesamten Artikel aus der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift aus dem Fraunhofer IRB Verlag.

Ausgezeichnetes Gebäude

Im Rahmen der Preisverleihung des Emmi-Fendt-Preises 2010 wurde das von mir geplante Wohn- und Geschäftshaus der Fam. Huttner in Marktoberdorf in der Kategorie "Neubau Gewerbe und Industrie" ausgezeichnet. Lesen Sie hier den Bericht in der Online-Ausgabe der Allgäuer Zeitung.

Die KfW unterstützt Bauherren bspw. bei Dämmung, Fensteraustausch und Heizungserneuerung / Voraussetzung: die Einzelmaßnahme kommt der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute / Wahl zwischen günstigem Kredit oder Zuschuss von 5,0 %.

KfW baut Sonderförderung aus

Die KfW Bankengruppe weitet 2012 die Förderung für Sanierungen von Wohngebäuden aus. So wurde ab Januar 2012 der Förderhöchstbetrag für die Fachplanung und Begleitung durch einen Energieberater während einer energetischen Sanierung (50 % der Kosten) auf 4000 Euro (vorher: 2000 Euro) erhöht.


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