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Die Daten der Gebäudeuntersuchung werden vom Computer ausgewertet und in einem Beratungsbericht festgehalten. Die wichtigsten Ergebnisse werden in einem verständlichen Text zusammengefasst, unterstützt von graphischen Darstellungen.
Der Beratungsbericht muss eine Gegenüberstellung des Ist-Zustands von Gebäude und Heizungsanlage mit dem Zustand enthalten, wie er sich nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen ergeben würde.
Auf der Grundlage der ermittelten und ausgewerteten Daten muss der Beratungsbericht folgende Vorschläge für Energiesparmaßnahmen enthalten: ·
- Vorschläge zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle, zur Minderung der Lüftungswärmeverluste, zu Verbesserungen am Heizungssystem und der Warmwasserbereitung. Die Vorschläge sind als Einzelmaßnahmen sowie als sinnvolle Maßnahmenpakete darzustellen und zu bewerten. In begründeten Fällen sind Alternativen aufzuzeigen. In jedem Fall ist mindestens der Stand der Technik zu berücksichtigen.
- Kosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen nach - im Zeitpunkt der Beratung - marktüblichen Preisen und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Eigenleistungen.
- Der Einsatz erneuerbarer Energien
- Es sind Wirtschaftlichkeitsberechnungsverfahren zu wählen, die dem Beratungsempfänger anschaulich die Wirtschaftlichkeit der Einzelmaßnahmen und der Maßnahmenpakete darlegen und es ihm erlauben, zu einem späteren Zeitpunkt die Wirtschaftlichkeit selbständig neu zu beurteilen.
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