Büro für:
Energieberatung
und
Immobilien-Wertermittlungen

Wolfgang Bolz
Energieberater (HWK)
Immobilien-Gutachter für Standard-Immobilien HypZert (S)
Mitglied des Gutachter-Ausschusses des Landkreises Ostallgäu

87616 Marktoberdorf
Anton-Schmid-Str. 8
Tel. 08342-6653
Fax. 08342-40609

A) Energiebedarfsberechnung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt, dass neu errichtete Wohngebäude so auszuführen sind, dass der Jahres-Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigen darf. Dies kann nur durch eine energetische Berechnung nachgewiesen werden.

Die Bayerische Bauordnung (BauBO) verlangt, dass zum Zeitpunkt des Baubeginns sämtliche bautechnischen Nachweise, auch der Wärmeschutz, vorliegen müssen.
Die dafür erforderliche "Energiebedarfsberechung" entspricht in Ihrem Berechnungs-Aufwand der Berechnung eines Energieausweises auf der Basis des Energiebedarfs.

Die erstellte Energiebedarfsberechnung gibt Ihnen wertvolle Hinweise, welche Stärken und Qualitäten von Baustoffen, insbesondere Dämm-Materialien an welcher Stelle des Bauwerkes eingesetzt werden müssen, um die Anforderung des GEG zu erfüllen.

Mit einer Energiebedarfsberechnung erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern Sie werden damit auch über den sinnvollen und kostengünstigen Einsatz von Bau- und Dämmstoffen beraten. Ferner erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Wahl der Heizungs- und Lüftungstechnik.  

 

B) Lüftungskonzept

Lüftung - ein schwieriges Thema. Einerseits verlangt das GEG die Luftdichtheit des Gebäude, andererseits muss der notwendige Mindestluftwechsel gewährleistet sein. Dies kann z.B. durch aktive Fensterlüftung, oder durch eine Lüftungsanlage sichergestellt werden. 

Ob eine Fensterlüftung ausreicht, oder ob eine Lüftungsanlage notwendig ist, kann durch die Erstellung eines Lüfungskonzepts nach DIN 1946-6 nachgewiesen werden. 

 

C) Nachweis des sommerlichen HItzeschutzes

Nicht nur der Wärmeschutz ist wichtig - nicht minder wichtig ist der sommerliche Hitzeschutz. Dieser muss gem. DIN 4108 für kritische Räume (Räume mit Süd- und Westausrichtung mit großen Glasflächen) nachgewiesen werden. 

 

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